Ratgeber Antrag & Fristen

Pflegegrad beantragen: Wie lange dauert das Verfahren? (2026)

Viele Antragsteller warten zu lange auf ihren Pflegegrad – dabei gibt es klare gesetzliche Fristen und Tricks, um das Verfahren zu beschleunigen. Alles was Sie wissen müssen.

📅 Stand März 2026 ⏱️ 5 Min. Lesezeit 👨‍⚕️ Geprüft von Pflegeexperten

Die gesetzlichen Fristen

Das Pflegegrad-Verfahren ist gesetzlich klar geregelt. Die Pflegekasse muss folgende Fristen einhalten:

SituationFristRechtsgrundlage
Normaler Antrag25 Werktage ab Antragseingang§ 18 SGB XI
Nach Krankenhausentlassung5 Werktage§ 18 Abs. 3a SGB XI
Einzug ins Pflegeheim bevorstehend5 Werktage§ 18 Abs. 3a SGB XI
Ambulant vor Stationär Prüfung5 Werktage§ 18 Abs. 3a SGB XI
Was passiert bei Fristüberschreitung? Hält die Pflegekasse die 25-Werktage-Frist nicht ein, haben Sie Anspruch auf 70 € Entschädigung pro angefangener Woche der Verzögerung (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Diesen Anspruch müssen Sie aktiv geltend machen!

Typischer Ablauf mit realem Zeitplan

1

Tag 0: Antrag stellen

Anruf, Brief oder E-Mail an die Pflegekasse. Das Antragsdatum ist entscheidend – ab diesem Tag läuft die Frist und werden später Leistungen rückwirkend gezahlt.

2

Tag 2–5: Eingangsbestätigung

Die Pflegekasse bestätigt den Eingang und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.

3

Tag 7–15: MD-Terminvereinbarung

Der MD meldet sich zur Terminvereinbarung. In der Praxis vergehen oft 2–4 Wochen bis zum tatsächlichen Termin.

4

Tag 14–20: Begutachtungsbesuch

Ein Gutachter kommt in die Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person. Das Gespräch dauert 45–90 Minuten.

5

Tag 18–25: Bescheid der Pflegekasse

Die Pflegekasse wertet das MD-Gutachten aus und erlässt den Bescheid. Ab diesem Datum können Leistungen beantragt werden.

Realistische Gesamtdauer: In der Praxis vergehen oft 4–8 Wochen von Antragstellung bis zum Bescheid. Auf dem Papier gilt die 25-Werktage-Frist (ca. 5 Wochen). Regionale Unterschiede und Auslastung des MD spielen eine Rolle.

Was tun bei Verzögerungen?

Wenn nach 25 Werktagen noch kein Bescheid vorliegt:

  1. Schriftliche Mahnung an die Pflegekasse senden (Datum, Antragsnummer, Hinweis auf § 18 Abs. 3b SGB XI)
  2. Entschädigungsanspruch geltend machen: 70 € pro angefangene Woche der Verzögerung
  3. Sozialgericht einschalten bei anhaltender Verweigerung (kein Anwalt nötig)

Wie Sie das Verfahren beschleunigen

Der Eilantrag: Entscheidung in 5 Tagen

In dringenden Situationen können Sie ein Eilverfahren beantragen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Im Eilfall muss der MD innerhalb von 5 Werktagen eine vorläufige Begutachtung durchführen. Diese kann auch telefonisch oder per Video erfolgen.

Rückwirkende Zahlung – warum jeder Tag zählt

Dies ist der wichtigste finanzielle Aspekt des Verfahrens:

Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gezahlt – nicht ab dem Gutachtertermin oder dem Bescheiddatum.

Beispiel: Sie stellen den Antrag am 1. März. Der Bescheid kommt am 28. März (Pflegegrad 2). Sie erhalten Pflegegeld rückwirkend für März – also für alle 31 Tage, obwohl die Begutachtung erst am 20. März stattfand. Bei Pflegegeld von 316 €/Monat entspricht das knapp 316 € sofortigem Nachzahlungsanspruch.

Bei 6 Wochen Verfahrensdauer und Pflegegrad 3 (545 €/Monat) sind das rund 750 € rückwirkende Leistungen allein durch das rechtzeitige Stellen des Antrags. Jeder verzögerte Monat kostet bares Geld.

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