Alle Leistungen auf einen Blick (2026)
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | — | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
| Sachleistung | — | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Kurzzeitpflege | — | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
| Verhinderungspflege | — | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
| Heimkostenzuschuss | — | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
* Alle Monatsbeträge. Wohnraumanpassung pro Maßnahme. Stand 2024/2026.
Pflegegeld – die flexibelste Leistung
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Es gibt keine Verwendungspflicht – Sie können es frei einsetzen, z. B. als Anerkennung für pflegende Angehörige.
- Automatisch ohne Zusatzantrag nach Pflegegrad-Bescheid
- Wird monatsanteilig ab Antragsdatum berechnet
- Keine Steuerpflicht für Empfänger
- Kombinierbar mit Sachleistungen (anteilig)
Pflegesachleistung – professionelle Pflege zuhause
Die Sachleistung ermöglicht professionelle ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste. Die Kosten werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
- Für Grundpflege (Waschen, Ankleiden, Toilette) und Behandlungspflege
- Freie Wahl des Pflegedienstes (muss zur Pflegekasse zugelassen sein)
- Kombination mit Pflegegeld möglich
Entlastungsbetrag – 131 € für alle Pflegegrade
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegegraden zu (auch PG 1). Er kann für eine breite Palette von Unterstützungsleistungen genutzt werden:
- Hauswirtschaftliche Hilfe (Einkaufen, Putzen, Kochen)
- Alltagsbegleiter / stundenweise Betreuung
- Tagespflege / Tagesbetreuungsgruppen
- Fahrdienste und Begleitungen
Nicht genutzte Beträge können auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden – maximal ein halbes Jahr lang. Danach verfallen sie.
Kurzzeitpflege – temporäre Vollversorgung
Kurzzeitpflege ermöglicht einen temporären Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung:
- Nach Krankenhausaufenthalt zur Erholung
- Bei Ausfall der Pflegeperson (Urlaub, Krankheit)
- Zur Entlastung pflegender Angehöriger
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Jahr für bis zu 8 Wochen. Durch Kombination mit nicht genutzter Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf bis zu 3.386 € erhöht werden.
Verhinderungspflege – Urlaub für Pflegende
Wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Kur), übernimmt die Kasse Kosten für eine Ersatzpflege:
- Durch andere private Personen (Nachbarn, Bekannte): pauschal angerechnet
- Durch Pflegedienste: tatsächliche Kosten bis zum Höchstbetrag
- Bis zu 1.612 € pro Jahr, bis zu 6 Wochen
- Durch Kombination mit Kurzzeitpflege-Budget: bis zu 3.386 €
Leistungen clever kombinieren – so holen Sie das Maximum raus
- Pflegegeld + Sachleistung kombinieren: Kombinationsleistung anteilig nutzen
- Verhinderung + Kurzzeitpflege kombinieren: Bis zu 50 % des Kurzzeitpflege-Budgets zusätzlich für Verhinderungspflege nutzen → 2.661 € statt 1.612 €
- Entlastungsbetrag vorausplanen: Übertrag ins nächste Halbjahr nutzen
- Wohnraumanpassung früh beantragen: Pro Maßnahme bis 4.000 € – mehrere Maßnahmen möglich
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