Demenz im neuen Begutachtungssystem (NBA)
Mit der Pflegereform 2017 wurde das Begutachtungssystem grundlegend neu gestaltet. Der entscheidende Wandel: Kognitive Einschränkungen durch Demenz werden jetzt gleichwertig behandelt wie körperliche Gebrechen. Das ist ein enormer Fortschritt gegenüber dem alten Pflegestufensystem, das Demenzkranke systematisch benachteiligte.
Zwei der sechs NBA-Module befassen sich direkt mit kognitiven und psychischen Aspekten:
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gedächtnis, Orientierung, Kommunikation)
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Unruhe, Weglauftendenz, Aggression)
Welcher Pflegegrad bei welchem Demenzstadium?
| Demenzstadium | Typischer Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|---|
| Leichte Demenz (beginnendes Stadium) | Pflegegrad 1–2 | — / 316 € |
| Mittelschwere Demenz | Pflegegrad 3–4 | 545–728 € |
| Schwere Demenz (Vollbild) | Pflegegrad 4–5 | 728–901 € |
Diese Zuordnung ist eine Orientierung, kein starres Schema. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern das Ausmaß der tatsächlichen Einschränkungen im Alltag. Ein Mensch mit leichter Demenz, der starke Verhaltensauffälligkeiten zeigt, kann Pflegegrad 3 erhalten.
So verläuft die Begutachtung bei Demenz
Der Medizinische Dienst besucht die betroffene Person zu Hause. Bei Demenz gelten einige Besonderheiten:
Angehörige unbedingt dabei sein lassen
Der Demenzkranke kann die eigenen Einschränkungen meist nicht realistisch einschätzen. Als Angehöriger schildern Sie dem Gutachter den echten Alltag – Details, die der Betroffene vergisst oder verharmlost.
Schlechten Tag dokumentieren
Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch (mindestens 2 Wochen). Notieren Sie: Wann und wie oft wird geholfen? Gibt es Verwirrtheitsepisoden? Weglaufversuche? Aggressionen?
Alle Verhaltensauffälligkeiten benennen
Nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Verwechslung von Personen, Aggressionen, Ängste – das alles zählt in Modul 3 und ist punkterelevant. Sprechen Sie es aktiv an.
Arztbriefe und Diagnosen vorlegen
Alle relevanten medizinischen Unterlagen: Demenz-Diagnose, Testergebnisse (MMSE, DemTect), Medikamentenliste, Krankenhausbriefe.
Konkrete Tipps für Angehörige beim MD-Besuch
- Sprechen Sie für die betroffene Person, wenn diese Fragen falsch beantwortet oder verharmlost
- Beschreiben Sie konkrete Situationen: "Letzte Woche ist sie nachts dreimal aufgestanden und hat die Wohnung nicht gefunden"
- Benennen Sie die Belastung für Pflegende: Wie viele Stunden am Tag ist Beaufsichtigung nötig?
- Zeigen Sie Hilfsmittel: Herdabsicherung, GPS-Tracker, Türsicherung – das belegt den Unterstützungsbedarf
- Fragen Sie nach der Einstufung in jedem einzelnen Modul – Sie haben Anspruch auf diese Information
Besondere Leistungen für Demenzkranke
Demenzkranke haben – unabhängig vom Pflegegrad – Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, der speziell für Betreuungsangebote genutzt werden kann:
- Tagesbetreuung in einer Demenz-Tagesgruppe
- Hausbesuche durch Betreuungsassistenten
- Angehörigenentlastung durch stundenweise Betreuung
- Gedächtnis-Aktivierungsangebote
Ab Pflegegrad 2 kommen alle regulären Pflegeleistungen hinzu. Besonders wertvoll für Demenzkranke ist die Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) und die Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr) – beides gibt pflegenden Angehörigen dringend benötigte Auszeiten.
Was tun, wenn die Demenz fortschreitet?
Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung. Sobald sich der Pflegebedarf deutlich erhöht, sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen:
- Antrag bei der Pflegekasse auf Überprüfung des Pflegegrades
- Erneute Begutachtung durch den MD
- Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen (30 Tage Frist)
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