Was zahlt die Pflegekasse im Heim?
Die Pflegekasse übernimmt im stationären Bereich den sogenannten pflegebedingten Eigenanteil (PEA) – einen festen monatlichen Zuschuss, der je nach Pflegegrad variiert:
| Pflegegrad | Kassenleistung / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | — |
| Pflegegrad 2 | 770 € |
| Pflegegrad 3 | 1.262 € |
| Pflegegrad 4 | 1.775 € |
| Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Was müssen Sie selbst zahlen?
Die Gesamtkosten im Pflegeheim setzen sich zusammen aus:
- Pflegekosten: Vom Kassenanteil abhängig
- Unterkunft und Verpflegung: Ca. 800–1.200 €/Monat (trägt der Bewohner selbst)
- Investitionskosten: Ca. 400–600 €/Monat (Instandhaltung des Heims)
- Ausbildungsumlage: Ca. 100–150 €/Monat
Durchschnittlicher Eigenanteil 2026: ca. 2.200–2.800 € pro Monat – je nach Bundesland und Einrichtung stark unterschiedlich.
Was wenn das Geld nicht reicht? – Sozialhilfe
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe nach SGB XII). Diese übernimmt den verbleibenden Eigenanteil nach Ausschöpfung eigener Mittel.
- Antrag beim Sozialamt
- Eigenes Vermögen bis 10.000 € bleibt geschützt
- Kinder können unter Umständen unterhaltspflichtig sein (ab 100.000 € Jahreseinkommen)
Pflegegrad 1 im Pflegeheim
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Kasse keinen regulären Heimkostenzuschuss. Möglich sind aber: Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Kurzzeitpflege (1.774 €/Jahr). In der Praxis ist ein Heimaufenthalt mit PG 1 finanziell kaum durch die Kasse gestützt.
Jetzt Pflegegrad kostenlos berechnen
Unser NBA-basierter Rechner gibt Ihnen in 3 Minuten eine fundierte Einschätzung – kostenlos und ohne Anmeldung.
Kostenlos berechnen →