Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, Kur oder andere unvorhersehbare Ereignisse. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Die reguläre Pflegeperson muss mindestens 6 Monate lang gepflegt haben
- Die Verhinderung muss vorübergehend sein
Wie hoch ist der Anspruch 2026?
| Leistungsart | Maximalbetrag pro Jahr | Dauer |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege (regulär) | 1.612 € | bis zu 6 Wochen |
| + Transfer aus Kurzzeitpflege | + bis zu 806 € | — |
| Gesamtmaximum | 2.418 € | bis zu 8 Wochen |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Auch Angehörige (die nicht die reguläre Pflegeperson sind) können die Ersatzpflege übernehmen. In diesem Fall gilt:
- Pauschale Abrechnung auf Basis der Leistungssätze
- Maximal in Höhe des hälftigen Pflegegeldes pauschal erstattungsfähig (bei PG 3 = 272,50 €)
- Ausnahme: Nachweis von Verdienstausfall oder Fahrtkosten → höhere Erstattung möglich
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Formloser Antrag bei der Pflegekasse
Vor der Inanspruchnahme: Informieren Sie die Pflegekasse kurz schriftlich über den Zeitraum und die Ersatzpflegeperson.
Nachweis der Verhinderung
Urlaubsnachweis, Krankschreibung oder kurze Begründung der Verhinderung.
Abrechnung nach der Pflege
Einreichen der Rechnungen (bei Pflegedienst) oder formloser Nachweis (bei privater Ersatzpflegeperson).
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